Medizinische Komfortleistungen / besondere dermatologische Leistungen

   
     

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung


Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ist Bestandteil des Leistungskataloges der meisten gesetzlichen Krankenkassen, soweit der Patient mindestens 35 Jahre alt ist.

Darüber hinaus ist eine solche Untersuchung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur alle 2 Jahre möglich.

Empfehlenswert ist jedoch meist eine jährliche Untersuchung ab dem 20. Lebensjahr, die dann allerdings vom Patienten bezahlt werden muss.


 

Vorsorgeuntersuchung
 

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    "Ich bin es mir wert"
Mit einem Mal fing alles an